3 Antworten

  1. Hi Sophie, also zunächst einmal ein großes Kompliment: Ich finde deine (und Alex’ und Johannas natürlich auch) Videos mega gut! Alles super erklärt und nachvollziehbar! Ich habe allerdings doch noch eine Verständnisfrage: Wenn ich es bei Alex richtig verstanden habe, sollte man das Strafen mit einem 1x-igen “Äh äh” o.ä. verbinden (zu sehen z.B. bei Luc). Wenn ich dich richtig verstanden habe, sollte man aber doch nicht vorwarnen/ mit einem Wort abbrechen, sondern direkt strafen, oder verstehe ich da etwas falsch? Ich bin leider gerade etwas verwirrt…
    Liebe Grüße
    Lena

  2. Hallo liebe Lena!

    Ich habe mich eben mit Alex besprochen. Bei Luc geht es um ein Verbot und nicht um einen Abbruch. Die Unterscheidung erkläre ich im ersten Webinar zum Thema Strafe und ganz am Ende in der Fragerunde im zweiten Teil. Ein Verbotswort kommt zum Einsatz, wenn es um Verhalten geht, das so lange erlaubt ist, bis man es verbietet – z.B. Buddeln im Sand. Ein Abbruch wird bei Verhalten, das immer verboten ist (z.B. Jagdverhalten) und Verhalten, das so lange verboten ist, bis man es erlaubt (z.B. Hundekontakt), genutzt. Der Abbruch ist eine Strafe – das Verbot nicht. Auf ein Verbot kann jedoch eine Strafe, also ein Abbruch, folgen, wenn der Hund das Verbot übergeht und mit seinem Verhalten nicht aufhört. Das bedeutet, dass wenn ich meinem Hund, der gerade im Sand buddelt (ein Verhalten, dass er grundsätzlich darf), sage “Schluss!”, weil ich Heim gehen will und mein Hund hört nicht auf, strafe ich ihn; hört er auf, bekommt er keine strafe, ich kann ihn stattdessen loben. Ein Abbruch wird nicht angekündigt, der wird direkt gesetzt. Ein Verbot ist ein neutral oder freudig gesprochenes, einkonditioniertes Signal, bei dem der Hund die Strafe umgehen kann. Ich hoffe, das ist verständlich!

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